Geht ein Arbeitsverhältnis zu Ende, ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis Pflicht. Aber wer soll es verfassen?

Wir zeigen Ihnen, wie Sie eine Punktlandung bei Ihrem Wunscharbeitgeber erzielen.

Grundsätzlich gilt: Geht ein Arbeitsverhältnis zu Ende, darf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nicht fehlen.

Für die erfolgreiche Jobsuche und Ihre zukünftigen Karriereschritte ist eine Bescheinigung über Ihre geleistete Arbeit und Ihr Verhalten bei ehemaligen Arbeitgebern unerlässlich. Zu einer vollständigen Bewerbung zählen nicht nur ein interessantes Anschreiben und ein strukturierter Lebenslauf, sondern auch qualifizierte Arbeitszeugnisse Ihrer bisherigen beruflichen Stationen. Als Arbeitnehmer haben Sie sogar einen rechtlichen Anspruch auf ein wohlwollend formuliertes Arbeitszeugnis Ihres Arbeitgebers. Was sollte dagegen sprechen, dass Sie ihrem Arbeitgeber bei dieser eher unpopulären Pflichtaufgabe behilflich sind?

Als erfahrene Karriereberater und Personalvermittler haben wir uns mit der Frage beschäftigt, ob es nicht besser wäre, sich das Arbeitszeugnis selbst zu schreiben und vom Arbeitgeber unterzeichnen zu lassen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass ein Wechsel von Vorgesetzten oder mangelnde Zeit im „Daily Business“ dazu führen, dass Unternehmen Arbeitszeugnisse oftmals beiläufig erstellen oder lediglich kopieren und umformulieren. In größeren Unternehmen werden die Aufgaben und die Bewertung, der von Ihnen geleisteten Arbeit, von der Personalabteilung bei der Fachabteilung angefragt. Je nach Situation reicht die Zeit oft nur für eine entsprechende Zeugnisvorlage, die auf Sie angepasst wird. Ein individuelles, aussagekräftiges und interessant formuliertes Arbeitszeugnis sieht anders aus!

Das muss nicht sein, denn Sie wissen am besten was genau Ihre Aufgaben waren, wie Sie  diese erledigten und welche besonderen Projekte Sie gemeistert haben. Hinzu kommt, dass Sie die Möglichkeit haben, Ihr Arbeitszeugnis auf den nächsten Karriereschritt auszulegen. Sie können also Ihre Schwerpunkte ausarbeiten und Anforderungen Ihres Wunscharbeitgebers hervorheben.

Wenn Sie sich etwas Zeit nehmen und folgende Punkte bei der Formulierung und Struktur Ihres Arbeitszeugnisses beachten, sind wir uns sicher, dass Sie zu einem sehr guten Ergebnis kommen und somit Ihre Karriere vorantreiben können.

Wie strukturieren Sie Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Sie beginnen mit Ihren Stammdaten und nennen Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und den exakten Zeitraum, sowie die Position im jeweiligen Unternehmen.

Nach einem Absatz führen Sie alle Aufgaben an, die Sie in dieser Zeit ausgeführt haben und verwenden dabei Bullet Points, um den Personalentscheidern Übersichtlichkeit zu bieten.

Damit Ihr Arbeitszeugnis als ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gilt ist es wichtig, Ihre Leistung und Ihr Sozialverhalten zu definieren. In diesem Teil geht es also zum Beispiel um Ihr besonderes Engagement, Flexibilität, Loyalität oder eine außerordentlich schnelle Auffassungsgabe. Sie zeigen Ihre individuellen, für das Unternehmen relevanten Eigenschaften Ihrer Persönlichkeit auf. Folgende Punkte dürfen hierbei nicht fehlen:

  • Auftreten und Verhalten
  • Arbeitsweise
  • Belastbarkeit
  • Initiative
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Sorgfalt
  • Teamfähigkeit

Nennen Sie gerne auch 1-3 Beispiele und Situationen, in denen Sie einige der o.g. Eigenschaften unter Beweis gestellt haben. Jedoch nicht mehr, sonst wirkt es unglaubwürdig.

In der nächsten Passage nennen Sie den Grund für Ihren Ausstieg. Wenn Sie selbst gekündigt haben, erwähnen Sie, dass das Arbeitsverhältnis auf eigenen Wunsch hin beendet wurde. Bei einem Auflösungsvertrag lautet die Formel „das Arbeitsverhältnis endet im beiderseitigen besten Einvernehmen“. Hat Ihnen Ihr Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen? Dann muss im Zeugnis lediglich stehen, wann das Arbeitsverhältnis endet.

Wichtig ist auch die Schlussformel und Wünsche für die Zukunft. In diesem Absatz spricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Bedauern aus, dass er das Unternehmen verlässt und wünscht ihm für seine weitere berufliche Zukunft alles Gute

Am Ende des Arbeitszeugnisses steht noch das Erstellungsdatum und die Unterschrift, sowie Position Ihres direkten Vorgesetzten.

Achten Sie auf Geheimcodes in der Zeugniserstellung.

Da vom Gesetzgeber ein wohlwollendes Arbeitszeugnis gefordert wird aber nicht jeder Arbeitnehmer wirklich gute Arbeit leistet und ein gutes Sozialverhalten an den Tag legt, haben sich sogenannte Zeugniscodes oder eine Zeugnissprache etabliert. Diese Codes gilt es zu erkennen und zu verwerten. Eine positive Formulierung erkennen Sie in der Regel an Superlativen, die in der Alltagssprache oft übertrieben klingen. Besonders positive Code-Wörter sind z.B. „stets“, „jederzeit“, „äußerst“, „optimal“, „vollsten“, „umfassend“ usw. Fehlt das Superlativ, können Sie nicht mehr von einer sehr guten Bewertung ausgehen.

Positiv: „Herr XY erfüllte seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus und zeigte über seinen Aufgabenbereich hinaus höchstes Engagement.“
Negativ: „Herr XY war bemüht seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.“

Sie sind sich unsicher?

Wenn Sie noch nicht genau wissen ob und wie Sie Ihr Zeugnis formulieren wollen, kontaktieren Sie uns. Wir nehmen uns die Zeit und bieten Ihnen als Fachkraft oder Führungskraft an, das Arbeitszeugnis zu lesen und Sie beim Verfassen einer Alternative zu unterstützen.

Unsere Karrieremöglichkeiten in Rosenheim, München und bundesweit finden Sie in unserer Online-Jobbörse.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie!

Ihr Ansprechpartner

Andreas Maurer

Zeel GmbH
Rundfunkplatz 2
80335 München
t +49. 89. 1890467 10

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